Allgemeine Geschäftsbedingungen - CryptITSec Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CryptITSec Service Lukas Bredthauer (Inh.)

Stand: 12.11.2025



  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch CryptITSec Service Lukas Bredthauer (Inh.) (nachfolgend Dienstleister genannt).

Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten automatisch auch für alle zukünftigen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden.

Art und Umfang der Dienstleistung sowie die Vergütung werden in Einzelaufträgen des Kunden unter Bezugnahme auf diese AGB festgelegt. Diese Individualvereinbarungen gehen den AGB und den in 1.2 genannten Bedingungen im Zweifelsfall vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn bei Leistungserbringung durch den Dienstleister den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als verbindlich bezeichnet.



  1. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die vom jeweiligen Kunden per schriftlichem Einzelauftrag vereinbarte Tätigkeit des Dienstleisters. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

  2. Die Parteien vereinbaren und begründen mit der Schließung des Vertrages ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis i. S. der §§ 611a ff. BGB.

  3. Sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen trägt der Dienstleister selbst und hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist.

  4. Dem Dienstleister steht es frei, weitere Dienstleistungsverhältnisse nach eigenem Ermessen einzugehen.



  1. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt zustande durch vom Kunden abgegebenen Auftrag (Angebot) über die Inanspruchnahme der vom Dienstleister angebotenen Leistungen und Annahme des Auftrages durch den Dienstleister.

  2. Der Kunde ist vier Wochen ab Abgabe an das Angebot gebunden. Nimmt der Dienstleister das Angebot innerhalb dieses Zeitraumes nicht an, erlischt die Bindung des Kunden automatisch.



  1. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

  1. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung.

  2. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag und wird dort gesondert erfasst.

  3. Läuft ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von Vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Die Angabe eines Grundes ist nicht zwingend.

  4. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Jede Kündigung unterliegt der Schriftform.



  1. Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistung und die besonderen Vereinbarung zu deren Durchführung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag des Kunden. Im Übrigen ist der Dienstleister hinsichtlich der Umstände der Durchführung des Auftrages unabhängig.

  2. Ist der Dienstleister aus tatsächlichen Gründen an der Ausführung des Auftrages gehindert, hat er den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Dabei sind die Gründe für die Verhinderung der Erfüllung anzugeben.



  1. Preise und Vergütung

  1. Die Preise für die Dienstleistungen werden im Einzelauftrag vereinbart.

  2. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung monatlich, sofern nicht der jeweilige Einzelauftrag eine andere Vereinbarung vorsieht.

  3. Der Dienstleister behält sich vor, im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen im Voraus zu leistender besonderer Auslagen, diese dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen und direkt nach Erhalt der Rechnung einzufordern.

  4. Sollten Reisekosten und Kosten einer Unterbringung anfallen, werden diese nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

  5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

  6. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird der Dienstleister pro Mahnung eine Pauschale Aufwandsgebühr i. H. v. 5,00 € in Rechnung stellen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen wird nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Weiterer Schadensersatz bleibt unberührt.



  1. Pflichten des Dienstleisters

  1. Der Dienstleister hat für die technische und personelle Umsetzung des Auftrages zu sorgen und die entsprechenden Voraussetzungen umfassend zur Verfügung zu stellen. Sollte eine spezielle Voraussetzung notwendig sein, die der Dienstleister im Rahmen des üblicherweise zu Erwartenden nicht bieten kann, hat er in Absprache und auf Kosten des Kunden diese Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist eine individuelle Vereinbarung in den Einzelauftrag aufzunehmen.

  2. Der Dienstleister hat den Kunden auf Verlangen jederzeit über den Stand der Bearbeitung zu informieren und ihm den Möglichkeiten entsprechend Informationen, Unterlagen und Auskünfte zu erteilen.



  1. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunden hat dem Dienstleister sämtliche Unterlagen, Informationen und sonstige Mittel zur Verfügung zustellen, die für die reibungslose Bearbeitung des Auftrages notwendig sind.

  2. Der Kunde versichert, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um die Beschaffung der in (1) genannten Mittel jederzeit auch während des laufenden Auftrages zu gewährleisten und dem Dienstleister in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Sollten für den Dienstleister Mehrarbeiten durch die Aufbereitung nicht geeigneter Mittel notwendig werden, kann er diese gesondert in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich nach individuellem Aufwand und den dafür getroffenen Vereinbarungen im Einzelauftrag.



  1. Änderung des Leistungsumfangs

  1. Jede Partei kann schriftlich Änderungen vom vereinbarten Leistungsumfang beantragen. Diese werden auf Durchführbarkeit, Verwertbarkeit auf das Leistungsziel und Zeitmehraufwand eingeschätzt und eine Nachtragskalkulation erstellt.

  2. Die Änderung gilt erst dann als in Auftrag gegeben, wenn die zuvor genannten Umstände und die Nachtragskalkulation schriftlich vereinbart und bestätigt wurden.



  1. Haftungsausschluss

  1. Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wurden Garantien gegeben, so ist die Haftung hierfür verschuldensunabhängig.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister lediglich für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden.

  3. Der Dienstleister haftet in gleicher Weise für seine Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

  4. Die Haftung für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen nach (1) bis (3) unberührt.



  1. Datenschutz und Verschwiegenheit

  1. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, versichert der Dienstleister, dass sämtliche Erfüllungsgehilfen und Vertreter auf Verschwiegenheit und Datengeheimnis verpflichtet wurden.

  2. Der Kunden berechtigt den Dienstleister, personenbezogene Daten an vertragliche Subunternehmer und Vertreter weiterzugeben, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Dienstleister wird diese Dritten zur Einhaltung des Datenschutzes ihrerseits entsprechend verpflichten.

  3. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über sämtliche Ihnen anvertraute, zugänglich gemachte oder sonst bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und nur für das jeweilige Auftragsverhältnis zu verwenden. Mitarbeiter und Vertreter werden nur im für die Tätigkeit erforderlichen Umfang über vertrauliche Daten informiert.

  4. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Dienstleister oder Dritten bereits vor Auftrag oder ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bereits bekannt sind oder werden, ohne dass der Dienstleister oder ein Dritter dies zu vertreten haben.

  5. Der Dienstleister sichert zu, dass die ihm überlassenen Daten und Unterlagen sowie sonstigen Mittel ordnungsgemäß aufbewahrt und vor Zugriff durch Dritte geschützt werden.



  1. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an den Leistungen oder Lieferungen, die der Dienstleister an den Kunden erbringt, stehen diesem unter der aufschiebenden Bedingung zu, dass die vereinbarte Vergütung vollständig zur in der jeweiligen Rechnung angegebenen Fälligkeit gezahlt wurde. Bis zur Erfüllung der Bedingung (vollständige Zahlung) ist der Dienstleister berechtigt, das Nutzungsrecht des Kunden unter vorheriger angemessener Fristsetzung zu widerrufen. Ab Erfüllung der Bedingung (vollständige Zahlung) ist das Nutzungsrecht des Kunden unwiderruflich und zeitlich und örtlich nicht beschränkt.



  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

  2. Als Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Geschäftssitz des Dienstleisters als vereinbart.



  1. Sonstige Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte eine unbeabsichtigte Regelungslücke vorhanden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der AGB oder des jeweiligen Einzelvertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Bestimmung, die zur Erreichung des tatsächlichen und wirtschaftlichen Zwecks des Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beabsichtigt war.

  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.

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